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Immowelt-Partner FRANK KREMERS IMMOBILIEN GMBH

AGB

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. Die dem Auftraggeber von der Immobilienfirma übergebenen und/oder übersandten Angebote darf dieser nur für sich selbst verwenden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

II. Die Immobilienfirma haftet nicht für die Richtigkeit der ihr von ihrem Auftraggeber gemachten Angaben. Sie schließt die Haftung für evtl. Unrichtigkeit der ihr gemachten Angaben und für alle ihr nicht selbst bekannten Umstände aus. Ebenso haftet die Immobilienfirma nicht für unrichtig vom Verkäufer/Vermieter angebotene Objekte.

III. Eine Provisionspflicht entsteht erst beim Zustandekommen eines - auch mündlichen - Vertrages. Falls dem Auftraggeber das zur Vorbereitung eines Vertragsabschlusses nachgewiesene Objekt schon bekannt ist, trägt dieser die Pflicht, dies der Immobilienfirma unverzüglich mitzuteilen, die evtl. erhaltenen Unterlagen zurückzugeben und der Firma gegenüber zu erläutern, woher er das Angebot schon kennt. Geschieht dies nicht, so wird er ihr gegenüber bei Vertragsabschluss dennoch in vollem Umfang provisionspflichtig.

IV. Provisionspflichtig sind folgende Geschäfte:
Abschlüsse mit einem von der Maklerfirma nachgewiesenen Verkäufer, Vermieter, Verpächter (Grundstücks- und Hauseigentümer) ohne Rücksicht auf ein bestimmtes Objekt innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss. Objektanschrift ohne Anschrift des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers, sowie Ersatz-, Zusatz- bzw. Ergänzungsgeschäfte fallen ebenso darunter

V. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der vom Makler angebotenen Objekte zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch besteht für den Makler auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von dem Makler-Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.

VI. Provisionspflicht besteht auch dann, wenn ein von unserem Angebot abweichender Vertrag zustande kommt (z.B. anstelle eines Mietvertrages ein Kaufvertrag u.ä.).

VII. Die Provision ist bei Vertragsabschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Objektes fällig. Die Maklerfirma behält sich vor, für beide Seiten (Käufer u. Verkäufer) entgeltlich tätig zu sein

VIII. Die Maklerprovision beträgt 3,57% (inkl. 19% gesetzl. MwSt) vom effektiven Kaufpreis. Auch Objekte, die auf dem Wege der Zwangsversteigerung erworben werden, gehören dazu.

IX. Bei Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages ist eine Provision in Höhe von 2,38 Grundmonatsmieten (inkl. 19% gesetzl. MwSt) fällig.

X. Die Nichtausführung eines zustande gekommenen Vertrages (nachträglich Wiederaufhebung, Anfechtung wegen Irrtum oder Rückgängigmachung aus jedwelchem Rechtsgrund) berührt den Provisionsanspruch nicht.

XI. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Grevenbroich.

FRANK KREMERS IMMOBILIEN, Montanusstr. 40, 41515 Grevenbroich,Tel.:02181-238 308, Fax 02181/238309, info@kremers-immobilien.de, www.kremers-immobilien.de

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