Wissenswertes
Die NebenkostenabrechnungBesichtigung mit Verstand
Immobilienbetrug, das Interview (Teil I)
Immobilienbetrug, das Interview (Teil II)
Die Immobilienmakler
Ab Mai 2014; Immobilieninserate nur noch mit energetischen Angaben
Bankirrtum zu Ihren Gunsten
Änderung der Notar- u. Gerichtskosten:
Ab dem 01.07.2013 verabschiedet sich die Kostenordnung für Notare und Gerichte!
Es tritt ab sodann das Gerichts- und Notarkostengesetzt in Kraft.
Dies hat erstmals seit 1936 eine Erhöhung der Werttabelle ergeben! Viele Gebühren wurden zusammengefasst und teilweise wurden auch einige z.B. die Auslagen vergünstigt.
Eine weitere Änderung betrifft z.B. das Angebot- und Annahmeverfahren. Bislang hat sich die Gebühr im Vergleich zum Kaufvertrag nicht unterschieden. Ab dem 01.07.2013 wird dieses Verfahren jedoch um eine 0,5 Gebühr teurer!
Insgesamt und gerade im Hinblick auf die entstehenden Gebühren bei einem Kaufvertrag, erhöhen sich die zu zahlenden Gebühren für den Käufer!
Ein Beispiel! Die Beurkundungsgebühr (reine Gebühr ohne Auslagen etc.!) bei einem Geschäftswert von 150.000 € beträgt derzeit: 564,00 € ab dem 01.07.2013 dann 708,00 €!
Wer sich also aktuell in einem Kaufprozess befindet, sollte möglichst noch vor dem 01.07.2013 die notarielle Beurkundung vornehmen.